Regelung im Überblick
Im Winterzeitraum sind Winterreifen bei winterlichen Bedingungen (oder wenn zu erwarten) Pflicht; mit Schild „Winterausrüstung“ immer.
Zeitraum
1. Nov – 31. Mär (wetter-/schildabhängig)
Mindestprofil
Winterreifen: mind. 4 mm (Pkw)
Schneeketten
Bei Beschilderung oder starkem Winterwetter (v.a. Berge).
Strafe / Risiko
Bis 2.000 CZK vor Ort; im Verfahren typ. 1.500–2.500 CZK; Weiterfahrt kann untersagt werden.
Hinweise
Die Pflicht ist an Bedingungen gekoppelt. Bei Unfall können Versicherer Leistungen kürzen.
Regionale Beschilderung hat immer Vorrang. Besonders in Italien, Frankreich und Skandinavien können Regeln je nach Region oder Straße abweichen. Vor Reiseantritt offizielle Behördenseiten des jeweiligen Landes prüfen.