Regelung im Überblick
In ausgewiesenen Bergzonen („Loi Montagne“): Winterreifen (3PMSF) oder Schneeketten vorgeschrieben (Beschilderung).
Zeitraum
1. Nov – 31. Mär (in betroffenen Zonen)
Mindestprofil
Gesetzlich mind. 1,6 mm
Schneeketten
In Bergzonen je nach Schild: Schneeketten erforderlich oder als Alternative zu Winterreifen.
Strafe / Risiko
Bußgeld möglich; Details/Umsetzung regional.
Hinweise
Gilt nur in bestimmten Gemeinden/Departements (Bergzonen) und ist ausgeschildert. Außerhalb: keine generelle Pflicht.
Regionale Beschilderung hat immer Vorrang. Besonders in Italien, Frankreich und Skandinavien können Regeln je nach Region oder Straße abweichen. Vor Reiseantritt offizielle Behördenseiten des jeweiligen Landes prüfen.