Regelung im Überblick
Auf ausgewiesenen Winterstrecken ist Winterausrüstung im Winterzeitraum verpflichtend (unabhängig vom Wetter).
Zeitraum
15. Nov – 15. Apr (auf Winterstrecken)
Mindestprofil
Sommerreifen (wenn erlaubt): mind. 4 mm
Schneeketten
Je nach Regel: Winterreifen ODER Sommerreifen (≥4 mm) + Schneeketten für Antriebsräder.
Strafe / Risiko
Für Fahrer laut Polizei: 132,72 € bei Verstoß (höhere Strafen für Unternehmen möglich).
Hinweise
Gilt auf definierten Winterstrecken. Küste teils weniger betroffen – Schilder beachten.
Regionale Beschilderung hat immer Vorrang. Besonders in Italien, Frankreich und Skandinavien können Regeln je nach Region oder Straße abweichen. Vor Reiseantritt offizielle Behördenseiten des jeweiligen Landes prüfen.